Kosten

Die Kosten für die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, werden durch unterschiedliche Kostenträger übernommen. Bei der Grundpflege ist dies die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK. Leistungen der Behandlungspflege werden vom Hausarzt verordnet und durch die Krankenkasse vergütet. In Fällen unzureichender Absicherung kann das Sozialamt Kosten der Pflege übernehmen. In bestimmten Fällen übernimmt die Kosten eine Unfallversicherung.

Die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch bis zu 4 Kostenträger und der individuelle Bedarf an Pflege oder Betreuung, werden in einem
unverbindlichen  Gespräch ermittelt. Danach unterbreiten wir einen Kostenvoranschlag, welcher die Kosten und eventuelle Eigenleistungen oder Pflegegeld exakt aufschlüsselt.